Ferien Schleswig-Holstein (SH) im Schuljahr 2012/13

Alle Termine der Schulferien im Bundesland Schleswig-Holstein im Schuljahr 2012/13 auf einen Blick

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Ein Schuljahr läuft überall in Deutschland vom 1. August bis zum 31. Juli - und genau in diesem Takt planen Familien: Betreuung, Urlaub und Brückentage verteilen sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern auf die Spanne von einem Sommer zum nächsten. Die Ferientermine in Schleswig-Holstein stehen unten deshalb in der Reihenfolge, in der sie im Schuljahr 2012/13 tatsächlich kommen, jeweils mit erstem und letztem Ferientag.
Schleswig-Holstein ist selbst Ferienland, und das prägt das Schuljahr: Zwischen Nord- und Ostsee, Sylt und Fehmarn füllen sich die Orte, sobald die ersten Bundesländer freihaben - der eigene Schuljahresbeginn verschiebt sich dabei von Jahr zu Jahr deutlich, im Schuljahr 2012/13 enden die Sommerferien am 4. August 2012. Im Herbst folgt der erste längere Block, 4. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012.
Winterferien kennt das Land nicht, der Februar bleibt im Schulkalender leer, sodass die Strecke von Weihnachten bis Ostern lang wird. Dafür sind die Osterferien mit rund zwei Wochen großzügig und liegen meist so, dass die Feiertage mit hineinfallen - 25. März 2013 bis 9. April 2013. Eine echte Besonderheit gilt an der Westküste: Für die Schulen auf den Nordseeinseln und Halligen gelten abweichende Ferientermine, weil sich der Schulbetrieb dort an der Hauptsaison orientiert. Wer dorthin fährt oder dort zur Schule geht, sollte die Termine gesondert prüfen; das Schuljahr endet mit dem Beginn der Sommerferien am 24. Juni 2013.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Ferien in
Schleswig-Holstein
im Schuljahr 2012/13


2013/14
Sommerferien 2012 25.6.12 - 4.8.12
Herbstferien 2012 4.10.12 - 19.10.12
Weihnachtsferien 2012/13 24.12.12 - 5.1.13
Winterferien 2013 -
Osterferien 2013 25.3. - 9.4.13
Pfingstferien* 2013 10.5.13
Sommerferien 2013 24.6. - 3.8.13
2013/14

Quelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Die Ferienregelung in Schleswig-Holstein

  • Die Inselregelung im Einzelnen
    Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien eine Kalenderwoche früher als auf dem Festland, und die Herbstferien beginnen eine Woche früher. Die Kinder gehen dort also wieder zur Schule, während die Hauptsaison noch läuft - und haben dafür im Herbst früher frei.
  • Wer die beweglichen Ferientage festlegt
    An den allgemeinbildenden Schulen und den Förderzentren beschließt sie die Schulkonferenz - nach Absprache mit dem Schulträger und ausdrücklich auch mit den benachbarten Schulen. Dabei sind besonders die Belange der Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Das ist der Grund, warum Nachbarschulen in Schleswig-Holstein meist dieselben Tage wählen.
  • Keine Verlängerung der Ferien - mit einer Ausnahme
    Bewegliche Ferientage sollen nicht dazu dienen, verordnete Ferien zu verlängern. Ausgenommen sind ausdrücklich die Ferientage zu Himmelfahrt - dort dürfen sie angehängt werden, sodass daraus ein längeres Wochenende wird.
  • Frist und Ersatztermine
    Die Festlegung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien stehen. Einigen sich benachbarte Schulen nicht rechtzeitig, greifen die Ersatztermine, die die Ferienverordnung selbst benennt. Verlassen sollte man sich darauf nicht - der Ferienkalender der eigenen Schule ist maßgeblich.
  • Berufsbildende Schulen und Landesförderzentren mit Internat
    Dort kann die Schulkonferenz die Ferien abweichend festlegen; die Schulaufsichtsbehörden sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten. Für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht dürfen die Ferientage sogar gekürzt werden - auf mindestens 36 Werktage.
  • Ferienumfang
    Die Gesamtdauer der Ferien darf 75 Werktage nicht überschreiten. Schleswig-Holstein verteilt dieses Kontingent auf nur vier Blöcke - Sommer, Herbst, Weihnachten und Ostern - und kommt damit auf ungewöhnlich lange Herbstferien.
  • Gesetzliche Feiertage
    Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Der Reformationstag am 31. Oktober gehört seit 2018 dazu; die norddeutschen Länder hatten ihn damals gemeinsam eingeführt.
  • Rechtsgrundlage
    Die Ferientermine stehen in einer Landesverordnung, die das Ministerium für mehrere Schuljahre im Voraus erlässt; sie regelt auch die beweglichen Ferientage und deren Ersatztermine.

* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.