Ferien
Schleswig-Holstein (SH) im Schuljahr 2030/31
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Schleswig-Holstein im Schuljahr 2030/31 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Schleswig-Holstein ist selbst Ferienland, und das prägt das Schuljahr: Zwischen Nord- und Ostsee, Sylt und Fehmarn füllen sich die Orte, sobald die ersten Bundesländer freihaben - der eigene Schuljahresbeginn verschiebt sich dabei von Jahr zu Jahr deutlich, im Schuljahr 2030/31 enden die Sommerferien am 17. August 2030. Im Herbst folgt der erste längere Block, 14. Oktober 2030 bis 25. Oktober 2030.
Winterferien kennt das Land nicht, der Februar bleibt im Schulkalender leer, sodass die Strecke von Weihnachten bis Ostern lang wird. Dafür sind die Osterferien mit rund zwei Wochen großzügig und liegen meist so, dass die Feiertage mit hineinfallen - 28. März 2031 bis 10. April 2031. Eine echte Besonderheit gilt an der Westküste: Für die Schulen auf den Nordseeinseln und Halligen gelten abweichende Ferientermine, weil sich der Schulbetrieb dort an der Hauptsaison orientiert. Wer dorthin fährt oder dort zur Schule geht, sollte die Termine gesondert prüfen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Schleswig-Holstein
im Schuljahr 2030/31
| 2029/30 | |
| Sommerferien 2030 | 8.7. - 17.8.30 |
| Herbstferien 2030 | 14.10. - 25.10.30 |
| Weihnachtsferien 2030/31 | 20.12.30 - 6.1.31 |
| Winterferien 2031 | - |
| Osterferien 2031 | 28.3. - 10.4.31 |
| Pfingstferien* 2031 | 23.5.31 |
| Sommerferien 2031 | noch nicht bekannt |
| 2029/30 |
Quelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Die Ferienregelung in Schleswig-Holstein
- Die Inselregelung im Einzelnen
Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien eine Kalenderwoche früher als auf dem Festland, und die Herbstferien beginnen eine Woche früher. Die Kinder gehen dort also wieder zur Schule, während die Hauptsaison noch läuft - und haben dafür im Herbst früher frei. - Wer die beweglichen Ferientage festlegt
An den allgemeinbildenden Schulen und den Förderzentren beschließt sie die Schulkonferenz - nach Absprache mit dem Schulträger und ausdrücklich auch mit den benachbarten Schulen. Dabei sind besonders die Belange der Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Das ist der Grund, warum Nachbarschulen in Schleswig-Holstein meist dieselben Tage wählen. - Keine Verlängerung der Ferien - mit einer Ausnahme
Bewegliche Ferientage sollen nicht dazu dienen, verordnete Ferien zu verlängern. Ausgenommen sind ausdrücklich die Ferientage zu Himmelfahrt - dort dürfen sie angehängt werden, sodass daraus ein längeres Wochenende wird. - Frist und Ersatztermine
Die Festlegung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien stehen. Einigen sich benachbarte Schulen nicht rechtzeitig, greifen die Ersatztermine, die die Ferienverordnung selbst benennt. Verlassen sollte man sich darauf nicht - der Ferienkalender der eigenen Schule ist maßgeblich. - Berufsbildende Schulen und Landesförderzentren mit Internat
Dort kann die Schulkonferenz die Ferien abweichend festlegen; die Schulaufsichtsbehörden sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten. Für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht dürfen die Ferientage sogar gekürzt werden - auf mindestens 36 Werktage. - Ferienumfang
Die Gesamtdauer der Ferien darf 75 Werktage nicht überschreiten. Schleswig-Holstein verteilt dieses Kontingent auf nur vier Blöcke - Sommer, Herbst, Weihnachten und Ostern - und kommt damit auf ungewöhnlich lange Herbstferien. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Der Reformationstag am 31. Oktober gehört seit 2018 dazu; die norddeutschen Länder hatten ihn damals gemeinsam eingeführt. - Rechtsgrundlage
Die Ferientermine stehen in einer Landesverordnung, die das Ministerium für mehrere Schuljahre im Voraus erlässt; sie regelt auch die beweglichen Ferientage und deren Ersatztermine.
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
