Ferien Nordrhein-Westfalen (NRW) im Schuljahr 2012/13

Alle Termine der Schulferien im Bundesland NRW im Schuljahr 2012/13 auf einen Blick

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Ein Schuljahr läuft überall in Deutschland vom 1. August bis zum 31. Juli - und genau in diesem Takt planen Familien: Betreuung, Urlaub und Brückentage verteilen sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern auf die Spanne von einem Sommer zum nächsten. Die Ferientermine in Nordrhein-Westfalen stehen unten deshalb in der Reihenfolge, in der sie im Schuljahr 2012/13 tatsächlich kommen, jeweils mit erstem und letztem Ferientag.
Wenn in Nordrhein-Westfalen ein Schuljahr endet oder beginnt, ist das auf Autobahnen und an Flughäfen zu spüren - kein Bundesland schickt mehr Familien gleichzeitig los. Das Schuljahr 2012/13 startet nach dem Ende der Sommerferien am 21. August 2012, und der erste längere Einschnitt sind die Herbstferien mit rund zwei Wochen, 8. Oktober 2012 bis 20. Oktober 2012.
Februarferien kennt Nordrhein-Westfalen nicht - und trotzdem ist an Karneval an vielen Schulen frei, vor allem im Rheinland: Rosenmontag und häufig auch der Veilchendienstag werden als bewegliche Ferientage vergeben, die vor Ort festgelegt werden und deshalb nicht im offiziellen Schulkalender stehen. Sparsam fällt auch das Frühjahr aus, meist bleibt nur der Dienstag nach Pfingsten übrig. Dafür dauern die Osterferien rund zwei Wochen, 25. März 2013 bis 6. April 2013 - zusammen mit den Herbstferien die beiden Blöcke, um die herum sich Urlaub, Brückentage und Ferienbetreuung am ehesten planen lassen, bevor das Schuljahr am 22. Juli 2013 in die Sommerferien geht.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Ferien in NRW
im Schuljahr 2012/13


2013/14
Sommerferien 2012 9.7.12 - 21.8.12
Herbstferien 2012 8.10.12 - 20.10.12
Weihnachtsferien 2012/13 21.12.12 - 4.1.13
Winterferien 2013 -
Osterferien 2013 25.3. - 6.4.13
Pfingstferien* 2013 21.5.13
Sommerferien 2013 22.7. - 3.9.13
2013/14

Die Ferienregelung in Nordrhein-Westfalen

  • Wer die beweglichen Ferientage festlegt
    Nicht die Schule allein: Die Schulkonferenz entscheidet im Einvernehmen mit dem Schulträger, und angestrebt wird eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde. Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen sollen so dieselben freien Tage bekommen.
  • Ein Tag gehört dem Brauchtum
    Mindestens einer der beweglichen Ferientage muss als Brauchtumstag festgelegt werden - passend zu den örtlichen Festen. Im Rheinland ist das meist die Karnevalszeit, in Westfalen und Lippe häufig ein Volks- oder Heimatfest wie das Schützenfest. Deshalb kann es sein, dass zwei Nachbarstädte an ganz verschiedenen Tagen schulfrei haben.
  • Wann die Termine feststehen
    Die Entscheidung muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien für das kommende Schuljahr fallen. Danach informiert die Schulleitung Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Die Termine des eigenen Kindes erfährt man also im Frühsommer über die Schule - lange bevor das Schuljahr beginnt.
  • Rücksicht auf die Prüfungen
    Bei der Festlegung sind die Termine der zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Ein beweglicher Ferientag darf also nicht auf einen Prüfungstag fallen.
  • Landwirtschaftliche Fachschulen
    Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.
  • Rechtsgrundlage
    Die Ferientermine stehen in der Ordnung der Ferien, die das Schulministerium für mehrere Schuljahre im Voraus erlässt - einschließlich der Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die geltende Fassung reicht bis zum Schuljahr 2029/30.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.