Ferien
Rheinland-Pfalz (RLP) im Schuljahr 2020/21
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2020/21 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Rheinland-Pfalz stimmt seine Termine eng mit Hessen und dem Saarland ab, sodass die drei Nachbarn ihr Schuljahr meist gemeinsam beginnen und beenden. Nach dem Ende der Sommerferien am 14. August 2020 läuft die erste Etappe bis zu den Herbstferien, die hier großzügig bemessen sind, 12. Oktober 2020 bis 23. Oktober 2020.
Der Rest des Schuljahres verlangt einen genaueren Blick als anderswo, denn nicht jeder gewohnte Termin steht in jedem Jahr im Kalender: Winterferien im Februar gibt es nur in einzelnen Jahren, Pfingstferien ebenfalls nicht immer. Frei ist rund um die Fastnacht trotzdem - in den Hochburgen zwischen Mainz und Koblenz legen die Schulen ihre beweglichen Ferientage traditionell auf Rosenmontag und Fastnachtsdienstag. Verlässlich lang sind dagegen die Weihnachtsferien (21. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2020) und die Osterferien, 29. März 2021 bis 6. April 2021, bevor das Schuljahr am 19. Juli 2021 in die Sommerferien mündet. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Rheinland-Pfalz
im Schuljahr 2020/21
| 2019/20 | 2021/22 |
| Sommerferien 2020 | 6.7. - 14.8.20 |
| Herbstferien 2020 | 12.10. - 23.10.20 |
| Weihnachtsferien 2020/21 | 21.12.20 - 31.12.20 |
| Winterferien 2021 | - |
| Osterferien 2021 | 29.3. - 6.4.21 |
| Pfingstferien* 2021 | 25.5. - 2.6.21 |
| Sommerferien 2021 | 19.7. - 27.8.21 |
| 2019/20 | 2021/22 |
Bemerkungen zu den Schulferien im Schuljahr 2020/21 in Rheinland-Pfalz
- Sechs bewegliche Ferientage - mehr als anderswo
Jede Schule kann pro Schuljahr zusätzlich über sechs bewegliche Ferientage verfügen. Das ist der höchste Wert aller Bundesländer - bis zum Schuljahr 2016/17 waren es vier. Die Termine legt jede Schule für sich fest, Auskünfte darüber kann deshalb nur die jeweilige Schule selbst geben. - Warum es mal Winter- und Pfingstferien gibt und mal nicht
Die Ferienordnung gibt einen Rahmen vor statt fester Ferienarten: Insgesamt darf die Ferienzeit 75 Werktage nicht überschreiten, zwischen zwei Ferienabschnitten müssen mindestens sechs Wochen Unterricht liegen, und jeder Abschnitt muss mindestens eine Woche umfassen. Werden die großen Abschnitte gekürzt, lassen sich daraus zusätzliche Winter- oder Pfingstferien bilden - deshalb sieht der rheinland-pfälzische Ferienkalender nicht in jedem Jahr gleich aus. - Unterrichtsfreie Samstage
An Schulen mit 6-Tage-Woche sind jeweils der erste und dritte Samstag eines Monats sowie der Samstag vor Fastnacht und vor Pfingsten unterrichtsfrei. Für die große Mehrheit der Schulen mit Fünftagewoche spielt diese Regelung keine Rolle. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam und Allerheiligen gehören in Rheinland-Pfalz dazu - beide gibt es nicht in allen Bundesländern und beide eignen sich gut, um mit einem beweglichen Ferientag verlängert zu werden. - Rechtsgrundlage und Planungssicherheit
Die Ferientermine legt das Ministerium für Bildung für mehrere Schuljahre im Voraus fest; die geltende Regelung reicht bis zum Schuljahr 2029/30. Nur die Sommerferien sind bundesweit abgestimmt, alle übrigen Termine bestimmt das Land selbst.
Quelle: Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
