Ferien
Hessen 2015
Alle Termine der Schulferien 2015 im Bundesland
Hessen auf einen Blick, mit Anfangs- und Enddatum jeder Ferienzeit.
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Hessen teilt sich seine Sommerferien fast immer mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland, sodass die drei Nachbarn gemeinsam starten und gemeinsam zurückkommen. 2015 dauern sie vom 27. Juli bis zum 4. September, so festgelegt vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Wann dieser gemeinsame Termin liegt, legt die Kultusministerkonferenz in einem mehrjährigen Rhythmus für alle Bundesländer fest, damit sich die Reisewellen über den Sommer verteilen.
Zwei Ferienarten fehlen im hessischen Kalender ganz: Winterferien im Februar und Pfingstferien gibt es nicht. Dafür sind die übrigen Blöcke großzügig bemessen. Die Weihnachtsferien gehören mit rund drei Wochen zu den längsten in ganz Deutschland und beginnen 2015 am 23. Dezember, und die Osterferien umfassen meist zwei Wochen oder mehr, 2015 vom 30. März bis zum 11. April. Wer seine Brückentage geschickt legt, kommt in Hessen deshalb auch ohne Februarferien auf lange Auszeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien 2015
Hessen
| 2014 | 2016 |
| Weihnachtsferien 2014/15 | 22.12.14 - 10.1.15 |
| Winterferien 2015 | - |
| Osterferien 2015 | 30.3. - 11.4.15 |
| Pfingstferien* 2015 | - |
| Sommerferien 2015 | 27.7. - 4.9.15 |
| Herbstferien 2015 | 19.10. - 31.10.15 |
| Weihnachtsferien 2015/16 | 23.12.15 - 9.1.16 |
| 2014 | 2016 |
Erster und letzter Schultag in Hessen 2015
Wann die Ferien anfangen und enden, steht in der Tabelle oben. Wann der Unterricht wieder beginnt, ist eine andere Frage: Wochenenden und Feiertage verschieben den ersten Schultag oft um mehrere Tage.| Ferienzeit | Letzter Schultag | Erster Schultag |
|---|---|---|
| Weihnachtsferien 2014/15 | Freitag, 19. Dezember 2014 |
Montag, 12. Januar 2015 |
| Osterferien 2015 | Freitag, 27. März 2015 |
Montag, 13. April 2015 |
| Sommerferien 2015 | Freitag, 24. Juli 2015 |
Montag, 7. September 2015 |
| Herbstferien 2015 | Freitag, 16. Oktober 2015 |
Montag, 2. November 2015 |
| Weihnachtsferien 2015/16 | Dienstag, 22. Dezember 2015 |
Montag, 11. Januar 2016 |
Die Ferienregelung in Hessen
- Die Hessenwoche
Eine hessische Eigenheit hat sogar einen eigenen Namen: die Hessenwoche. Gemeint ist mindestens eine volle Ferienwoche nach Neujahr - also in einem Zeitraum, in dem in den meisten anderen Ländern längst wieder Unterricht ist. Bis 2030 ist sie für jedes Schuljahr zugesagt. - Wie die Termine zustande kommen
Die Ferienregelung bis 2030 wurde in einem Beteiligungsverfahren mit rund 100 Organisationen abgestimmt - darunter Landeselternbeirat und Landesschülervertretung, Lehrerverbände und Gewerkschaften, die beiden großen Kirchen, Städtetag und Landkreistag sowie Universitäten und Kammern. Erst danach hat der Minister sie freigegeben. - Bewegliche Ferientage - in Hessen anders als anderswo
In den meisten Bundesländern entscheidet die einzelne Schule, wann ihre beweglichen Ferientage liegen. In Hessen legen sie die Staatlichen Schulämter fest, und zwar verbindlich für alle Schulen ihres Bezirks. Die Termine können sich deshalb von Schulamtsbezirk zu Schulamtsbezirk unterscheiden, sind innerhalb eines Bezirks aber einheitlich. Typische Kandidaten sind der Rosenmontag, der Tag nach Christi Himmelfahrt, der Tag nach Fronleichnam und der Tag vor den Herbstferien. - Was als Ferientag zählt
Als Ferientage zählen in Hessen alle Werktage von Montag bis Samstag, die gesetzlichen Feiertage ausgenommen. Deshalb kann ein Ferienabschnitt in zwei Jahren gleich lang wirken und doch unterschiedlich viele Tage aus dem Kontingent verbrauchen. - Herbst- und Osterferien
Seit dem Schuljahr 2024/25 sind Herbst- und Osterferien wieder durchgängig zweiwöchig, und dabei bleibt es bis 2030. In den Jahren davor gab es einzelne einwöchige Herbstferien, die dann durch dreiwöchige Osterferien ausgeglichen wurden - der Grund steht jeweils oben bei den Bemerkungen zum Jahr. - Wonach sich die Termine richten
Maßgeblich sind zuerst pädagogische Gesichtspunkte: angemessen lange Erholungsphasen, eine sinnvolle Verteilung über das Schuljahr und die Kontinuität des Unterrichts. Dazu kommen die Entzerrung des Reiseverkehrs, die Entlastung der Feriengebiete und die Absprachen zwischen den Bundesländern. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam gehört in Hessen dazu - anders als in den meisten nördlichen Ländern. Der Reformationstag am 31. Oktober ist dagegen kein hessischer Feiertag. - Rechtsgrundlage
Das Hessische Schulgesetz sichert den Schülerinnen und Schülern Ferien in pädagogisch sinnvollen Abständen zu; die Einzelheiten regelt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Dort ist auch geregelt, wann eine Beurlaubung vom Unterricht möglich ist - etwa aus Anlass religiöser Feiertage.
Quelle: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
* Als 'Pfingstferien' werden in unseren Ferienübersichten alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.

