Ferien
Sachsen im Schuljahr 2017/18
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Sachsen im Schuljahr 2017/18 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Sachsen beginnt sein Schuljahr früher als die südlichen Bundesländer und ist auch beim Ferienende regelmäßig vor Bayern und Baden-Württemberg dran; die Sommerferien enden am 4. August 2017. Der Herbst bringt gleich zwei Besonderheiten: den Reformationstag am 31. Oktober, der als gesetzlicher Feiertag schulfrei ist und je nach Jahr direkt an die Herbstferien anschließt, und den Buß- und Bettag, der in Sachsen als einzigem Bundesland noch gesetzlicher Feiertag ist - ein freier Mittwoch mitten im November, der sich mit Brückentagen verlängern lässt.
In der Mitte des Schuljahres ist Sachsen zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern das großzügigste Land: zwei volle Wochen Winterferien im Februar, 12. Februar 2018 bis 23. Februar 2018, was im Erzgebirge und im Vogtland regelmäßig für volle Loipen und Skihänge sorgt. Die Osterferien fallen dagegen kurz, aber verlässlich aus (29. März 2018 bis 6. April 2018), und im Mai kommen einzelne freie Tage dazu, bevor das Schuljahr in die Sommerferien übergeht, ab dem 2. Juli 2018. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Sachsen
im Schuljahr 2017/18
| 2016/17 | 2018/19 |
| Sommerferien 2017 | 26.6. - 4.8.17 |
| Herbstferien 2017 | 2. - 14.10.17/30.10.17 |
| Weihnachtsferien 2017/18 | 23.12.17 - 2.1.18 |
| Winterferien 2018 | 12.2. - 23.2.18 |
| Osterferien 2018 | 29.3. - 6.4.18 |
| Pfingstferien* 2018 | 11./19. - 22.5.18 |
| Sommerferien 2018 | 2.7. - 10.8.18 |
| 2016/17 | 2018/19 |
Die Ferienregelung in Sachsen
- Die Arbeitsgemeinschaft Ferienregelung
Nur die Sommerferien gibt die Kultusministerkonferenz vor. Alle übrigen Termine erarbeitet in Sachsen eine eigene Arbeitsgemeinschaft, in der neben Schulen, Landeselternrat und Landesschülerrat auch die Industrie- und Handelskammer Dresden, das Landesamt für Schule und Bildung, die Wirtschaft und der Landestourismusverband sitzen. Dass ein Tourismusverband über Schulferien mitberaten darf, ist eine sächsische Besonderheit - und erklärt, warum die Termine auch die Interessen der Ferienregionen im Erzgebirge und im Vogtland berücksichtigen. - Zwei verschiedene Arten freier Tage
Sachsen unterscheidet den unterrichtsfreien Tag, den das Kultusministerium landesweit einheitlich festlegt, von den frei beweglichen Ferientagen, über die jede Schule selbst entscheidet. In der Tabelle oben taucht deshalb nur der erste auf - nach dem zweiten muss man an der eigenen Schule fragen. - Wer bei den beweglichen Tagen mitreden muss
Die Schule legt sie im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung fest. Sie dienen dazu, pädagogische, regionale oder sonstige schulische Besonderheiten zu berücksichtigen. - Warum die Zahl schwankt
Die Gesamtzahl der Ferientage im Schuljahr ist bundesweit festgelegt und bleibt gleich. Wie viele davon als frei bewegliche Tage übrig bleiben, hängt deshalb davon ab, wie viele gesetzliche Feiertage ohnehin in die Ferien fallen - in aller Regel sind es ein bis zwei Tage. - Schuleinführung am Samstag
Die Erstklässlerinnen und Erstklässler werden am Samstag unmittelbar nach dem letzten Sommerferientag eingeschult; der erste reguläre Schultag ist der Montag darauf. Der Termin lässt sich damit aus dem Ferienkalender ablesen, sobald die Sommerferien feststehen. - Feriengruppe mit Thüringen und Sachsen-Anhalt
Bei den Sommerferien startet Sachsen regelmäßig gemeinsam mit Thüringen und Sachsen-Anhalt. Wer am ersten Ferienwochenende losfährt, teilt sich die Autobahn also mit zwei Nachbarländern. - Pfingstferien nur in manchen Jahren
Ob es Pfingstferien gibt, hängt am Osterdatum: Liegt Ostern früh, wird die lange Strecke bis zu den Sommerferien durch eine kurze Pause an Pfingsten unterbrochen. Bei spätem Ostertermin entfällt sie. - Rechtsgrundlage
Die Ferientermine gibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus bekannt; die Einzelheiten zum Schuljahresablauf regelt es jedes Jahr in einer eigenen Verwaltungsvorschrift, die auch die Prüfungstermine aller Schularten enthält.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.