Ferien
Saarland im Schuljahr 2014/15
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Saarland im Schuljahr 2014/15 auf einen Blick
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Das Saarland liegt mit seinen Ferienterminen fast immer gleichauf mit Rheinland-Pfalz und Hessen. Eine Besonderheit kommt hier aber dazu: Wer über die Grenze nach Frankreich oder Luxemburg fährt oder Verwandte dort hat, plant nicht nur mit dem eigenen Schulkalender, sondern auch mit den französischen Ferienzonen, die ganz anders getaktet sind. Das Schuljahr 2014/15 beginnt nach dem Ende der Sommerferien am 6. September 2014, im Herbst folgen rund zwei Wochen, 20. Oktober 2014 bis 31. Oktober 2014.
Anders als die meisten westlichen Bundesländer hat das Saarland richtige Winterferien: meist eine volle Woche rund um die Fastnacht, 16. Februar 2015 bis 21. Februar 2015. Das zweite Halbjahr ist damit gut unterteilt, zumal die Osterferien ebenfalls rund zwei Wochen dauern (30. März 2015 bis 11. April 2015). Pfingstferien stehen dagegen nicht in jedem Jahr im Kalender, weshalb sich der Blick auf die tatsächlichen Termine lohnt, bevor Urlaub oder Ferienbetreuung festgelegt werden; das Schuljahr endet mit dem Beginn der Sommerferien am 27. Juli 2015. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien im
Saarland
im Schuljahr 2014/15
| 2013/14 | 2015/16 |
| Sommerferien 2014 | 28.7. - 6.9.14 |
| Herbstferien 2014 | 20.10. - 31.10.14 |
| Weihnachtsferien 2014/15 | 22.12.14 - 7.1.15 |
| Fastnachtsferien 2015 | 16.2. - 21.2.15 |
| Osterferien 2015 | 30.3. - 11.4.15 |
| Pfingstferien* 2015 | - |
| Sommerferien 2015 | 27.7. - 5.9.15 |
| 2013/14 | 2015/16 |
Die Ferienregelung im Saarland
- Fastnachtsferien - der amtliche Name
Was hier als Winterferien in der Tabelle steht, heißt im Saarland amtlich Fastnachtsferien. Bei der Ferienordnung bis 2029/30 hat sich das Land bewusst dafür entschieden, sie beizubehalten - anders als das Nachbarland Rheinland-Pfalz, das sie gestrichen hat. - Drei Schulen mit eigenen Ferienterminen
Vom Ferienkalender des Landes ausgenommen sind das Deutsch-Luxemburgische Schengen-Lyzeum Perl, das Deutsch-Französische Gymnasium und die Europäische Schule Saarland. Ihre Termine weichen zum Teil um mehrere Wochen ab - im Schuljahr 2026/27 etwa beginnen die Sommerferien am Schengen-Lyzeum erst zwei Wochen später als sonst im Land. Das Schengen-Lyzeum hat außerdem am Europatag und am Luxemburger Nationalfeiertag frei. Wer an einer dieser Schulen ist, muss die Termine gesondert erfragen. - Wer die beweglichen Ferientage festlegt
Die Termine setzt die Schulkonferenz der jeweiligen Schule jährlich fest; abgestimmt werden sollen sie auf Gemeindeebene, damit Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen nicht zwei Kalender führen müssen. Der Schulaufsichtsbehörde sind die Termine spätestens drei Wochen vorher zu melden. - Keine Verlängerung der Ferien
Bewegliche Ferientage dürfen nicht auf Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien gelegt werden. Sie sollen also keinen Ferienblock verlängern, sondern einzelne Tage im Schuljahr freigeben. - Wie viele es sind, schwankt stark
Die Zahl legt die Ferienordnung für jedes Schuljahr einzeln fest - zwischen drei und gar keinem. Sie ergibt sich aus dem, was nach der Verteilung der großen Ferienblöcke vom Gesamtkontingent übrig bleibt. - Unterrichtsschluss vor den Ferien
Am letzten Tag vor den Ferien und auch vor einem beweglichen Ferientag endet der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Stunde. Vor den Sommerferien und am Tag der Zeugnisausgabe ist dagegen schon nach der dritten Stunde Schluss. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Das Saarland hat davon besonders viele: Neben Fronleichnam und Allerheiligen gehört auch Mariä Himmelfahrt am 15. August dazu - außer im Saarland ist der Tag nur in Teilen Bayerns Feiertag. - Religiöse Feiertage
Für die Feiertage des Islams gibt das Ministerium die Termine jedes Schuljahr im Terminplan bekannt. Schülerinnen und Schüler jüdischen Bekenntnisses werden nach dem Feiertagsgesetz auf Antrag vom Unterricht freigestellt. - Rechtsgrundlage
Grundlage ist der Erlass über die Ordnung der Ferien nach § 35 des Schulordnungsgesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes. Er gilt für allgemein bildende und berufliche Schulen gleichermaßen und reicht bis zum Schuljahr 2029/30.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.