Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
Bemerkungen:
- An Schulen mit 6-Tage-Woche sind jeweils der erste und dritte Samstag eines Monats sowie der Samstag vor Fastnacht und vor Pfingsten unterrichtsfrei.
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.