Ferien
Nordrhein-Westfalen (NRW) im Schuljahr 2023/24
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
NRW im Schuljahr 2023/24 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Wenn in Nordrhein-Westfalen ein Schuljahr endet oder beginnt, ist das auf Autobahnen und an Flughäfen zu spüren - kein Bundesland schickt mehr Familien gleichzeitig los. Das Schuljahr 2023/24 startet nach dem Ende der Sommerferien am 4. August 2023, und der erste längere Einschnitt sind die Herbstferien mit rund zwei Wochen, 2. Oktober 2023 bis 14. Oktober 2023.
Februarferien kennt Nordrhein-Westfalen nicht - und trotzdem ist an Karneval an vielen Schulen frei, vor allem im Rheinland: Rosenmontag und häufig auch der Veilchendienstag werden als bewegliche Ferientage vergeben, die vor Ort festgelegt werden und deshalb nicht im offiziellen Schulkalender stehen. Sparsam fällt auch das Frühjahr aus, meist bleibt nur der Dienstag nach Pfingsten übrig. Dafür dauern die Osterferien rund zwei Wochen, 25. März 2024 bis 6. April 2024 - zusammen mit den Herbstferien die beiden Blöcke, um die herum sich Urlaub, Brückentage und Ferienbetreuung am ehesten planen lassen, bevor das Schuljahr am 8. Juli 2024 in die Sommerferien geht. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
NRW
im Schuljahr 2023/24
| 2022/23 | 2024/25 |
| Sommerferien 2023 | 22.6. - 4.8.23 |
| Herbstferien 2023 | 2.10. - 14.10.23 |
| Weihnachtsferien 2023/24 | 21.12.23 - 5.1.24 |
| Winterferien 2024 | - |
| Osterferien 2024 | 25.3. - 6.4.24 |
| Pfingstferien* 2024 | 21.5.24 |
| Sommerferien 2024 | 8.7. - 20.8.24 |
| 2022/23 | 2024/25 |
Bemerkungen zu den Schulferien im Schuljahr 2023/24 in Nordrhein-Westfalen
- Bewegliche Ferientage
Der einzelnen Schule stehen im Schuljahr 2023/24 zusätzlich noch vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. - Aushändigung der Halbjahreszeugnisse
Freitag, 26. Januar 2024
Die Ferienregelung in Nordrhein-Westfalen
- Wer die beweglichen Ferientage festlegt
Nicht die Schule allein: Die Schulkonferenz entscheidet im Einvernehmen mit dem Schulträger, und angestrebt wird eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde. Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen sollen so dieselben freien Tage bekommen. - Ein Tag gehört dem Brauchtum
Mindestens einer der beweglichen Ferientage muss als Brauchtumstag festgelegt werden - passend zu den örtlichen Festen. Im Rheinland ist das meist die Karnevalszeit, in Westfalen und Lippe häufig ein Volks- oder Heimatfest wie das Schützenfest. Deshalb kann es sein, dass zwei Nachbarstädte an ganz verschiedenen Tagen schulfrei haben. - Wann die Termine feststehen
Die Entscheidung muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien für das kommende Schuljahr fallen. Danach informiert die Schulleitung Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Die Termine des eigenen Kindes erfährt man also im Frühsommer über die Schule - lange bevor das Schuljahr beginnt. - Rücksicht auf die Prüfungen
Bei der Festlegung sind die Termine der zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Ein beweglicher Ferientag darf also nicht auf einen Prüfungstag fallen. - Landwirtschaftliche Fachschulen
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden. - Rechtsgrundlage
Die Ferientermine stehen in der Ordnung der Ferien, die das Schulministerium für mehrere Schuljahre im Voraus erlässt - einschließlich der Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die geltende Fassung reicht bis zum Schuljahr 2029/30.
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
