Ferien Flagge Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen (NRW) 2032

Alle Termine der Schulferien 2032 im Bundesland Flagge Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen auf einen Blick, mit Anfangs- und Enddatum jeder Ferienzeit.

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Zwischen Rhein und Ruhr müssen Ferienbetreuung, Urlaubsantrag und Brückentag jedes Jahr aufs Neue zusammenpassen. Mit den Terminen des ganzen Kalenderjahres vor Augen gelingt das leichter. Auf dieser Seite finden Sie alle Ferientermine 2032 für Nordrhein-Westfalen auf einen Blick, jeweils mit erstem und letztem Ferientag und bei einzelnen freien Tagen mit dem genauen Datum, so wie die zuständige Schulbehörde sie offiziell festgelegt hat.
Nordrhein-Westfalen ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Bundesland, und entsprechend deutlich ist auf Autobahnen und an Flughäfen zu spüren, wenn hier die Sommerferien beginnen. Wer flexibel ist, fährt deshalb besser nicht am ersten Ferienwochenende los. Dass nicht alle Länder gleichzeitig starten, ist gewollt: Die Kultusministerkonferenz koordiniert die Sommerferien in einem mehrjährigen Rhythmus, damit sich die Reisewellen über den Sommer verteilen.
Winterferien im Februar kennt Nordrhein-Westfalen nicht - und trotzdem ist an Karneval an vielen Schulen frei, vor allem im Rheinland: Rosenmontag und häufig auch der Veilchendienstag werden als bewegliche Ferientage vergeben, die vor Ort festgelegt werden. Sparsam fällt auch das Frühjahr aus: Meist bleibt nur der Dienstag nach Pfingsten übrig. Dafür dauern Oster- und Herbstferien jeweils rund zwei Wochen - die beiden Blöcke, um die herum sich Urlaub, Brückentage und Ferienbetreuung am ehesten planen lassen.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Ferien 2032
Flagge NRWNRW


Weihnachtsferien 2031/32 noch nicht bekannt
Winterferien 2032 -
Osterferien 2032 noch nicht bekannt
Pfingstferien* 2032 noch nicht bekannt
Sommerferien 2032 noch nicht bekannt
Herbstferien 2032 noch nicht bekannt
Weihnachtsferien 2032/33 noch nicht bekannt


Die Ferienregelung in Nordrhein-Westfalen

  • Wer die beweglichen Ferientage festlegt
    Nicht die Schule allein: Die Schulkonferenz entscheidet im Einvernehmen mit dem Schulträger, und angestrebt wird eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde. Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen sollen so dieselben freien Tage bekommen.
  • Ein Tag gehört dem Brauchtum
    Mindestens einer der beweglichen Ferientage muss als Brauchtumstag festgelegt werden - passend zu den örtlichen Festen. Im Rheinland ist das meist die Karnevalszeit, in Westfalen und Lippe häufig ein Volks- oder Heimatfest wie das Schützenfest. Deshalb kann es sein, dass zwei Nachbarstädte an ganz verschiedenen Tagen schulfrei haben.
  • Wann die Termine feststehen
    Die Entscheidung muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien für das kommende Schuljahr fallen. Danach informiert die Schulleitung Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde. Die Termine des eigenen Kindes erfährt man also im Frühsommer über die Schule - lange bevor das Schuljahr beginnt.
  • Rücksicht auf die Prüfungen
    Bei der Festlegung sind die Termine der zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Ein beweglicher Ferientag darf also nicht auf einen Prüfungstag fallen.
  • Landwirtschaftliche Fachschulen
    Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.
  • Rechtsgrundlage
    Die Ferientermine stehen in der Ordnung der Ferien, die das Schulministerium für mehrere Schuljahre im Voraus erlässt - einschließlich der Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die geltende Fassung reicht bis zum Schuljahr 2029/30.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

* Als 'Pfingstferien' werden in unseren Ferienübersichten alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.