Ferien
Niedersachsen im Schuljahr 2027/28
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Niedersachsen im Schuljahr 2027/28 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Niedersachsen legt seine Ferientermine gemeinsam mit Bremen fest - der Stadtstaat liegt mitten im niedersächsischen Land, und Schulwege überqueren die Grenze täglich. Das Schuljahr 2027/28 beginnt nach dem Ende der Sommerferien am 18. August 2027. Der erste lange Block sind die Herbstferien mit rund zwei Wochen, 16. Oktober 2027 bis 30. Oktober 2027.
Winterferien gibt es hier nur in Kurzform: Nach den Halbjahreszeugnissen bleiben zwei Tage unterrichtsfrei (31. Januar 2028 bis 1. Februar 2028). Ausgiebig sind dafür die Osterferien, 10. April 2028 bis 22. April 2028. Ähnlich knapp wie im Februar sind die freien Tage um Himmelfahrt und Pfingsten, die in der Tabelle als einzelne Daten stehen und sich mit einem Brückentag gut zu einem langen Wochenende ausbauen lassen. Für die Ferienbetreuung heißt das: zwei lange Blöcke pro Schuljahr, die geplant werden wollen, und mehrere kurze, die sich meist auffangen lassen; die Sommerferien beginnen am 20. Juli 2028. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Niedersachsen
im Schuljahr 2027/28
| 2026/27 | 2028/29 |
| Sommerferien 2027 | 8.7. - 18.8.27 |
| Herbstferien 2027 | 16.10. - 30.10.27 |
| Weihnachtsferien 2027/28 | 23.12.27 - 8.1.28 |
| Halbjahresferien 2028 | 31.1. - 1.2.28 |
| Osterferien 2028 | 10.4. - 22.4.28 |
| Pfingstferien* 2028 | 26.5./6.6.28 |
| Sommerferien 2028 | 20.7. - 30.8.28 |
| 2026/27 | 2028/29 |
Die Ferienregelung in Niedersachsen
- Sommerferien von Donnerstag bis Mittwoch
Die niedersächsischen Sommerferien beginnen traditionell an einem Donnerstag und enden an einem Mittwoch. Familien können damit schon vor dem Wochenende losfahren, was den Reiseverkehr entzerrt. - Warum die Ferienordnung von 36 Tagen spricht
Gezählt werden nicht Kalendertage, sondern Werktage von Montag bis Samstag. Sechs Wochen Sommerferien sind deshalb amtlich 36 Tage lang. Für das ganze Schuljahr stehen 75 solcher Werktage zur Verfügung, zwölf Samstage eingerechnet - so schreibt es die Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz vor. - Unterrichtsschluss vor den Ferien
Am letzten Tag vor den Ferien endet der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Stunde. Vor den Sommerferien und - an den allgemeinbildenden Schulen - am Tag der Zeugnisausgabe ist dagegen schon nach der dritten Stunde Schluss. Die Schülerbeförderung muss an diesen Tagen sichergestellt sein. - Einschulung immer am Sonnabend
Die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler findet am Sonnabend nach dem ersten Schultag des neuen Schuljahres statt - der Termin steht damit schon Jahre im Voraus fest. - Entlassung im Sekundarbereich I
Schulen dürfen ihre Abschlussklassen frühestens eine Woche vor Beginn der Sommerferien entlassen. Beginnen die Sommerferien erst nach dem 15. Juli, muss der Termin so liegen, dass die Entlassenen bis zum 1. August drei Wochen frei haben - damit der Übergang in Ausbildung oder Beruf nicht zu knapp wird. - Schulen mit eigenen Ferienterminen
Von der Ferienordnung ausgenommen sind die Schulen auf den Ostfriesischen Inseln, deren Schulbetrieb sich an der Hauptsaison orientiert. Eigene Termine gelten außerdem für die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und für Blinde sowie für einige Fachschulen mit landesweitem Einzugsgebiet. Wer dorthin geht, sollte die Termine gesondert erfragen. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den zehn gesetzlichen Feiertagen. Der Reformationstag am 31. Oktober gehört seit 2018 dazu; die norddeutschen Länder hatten ihn damals gemeinsam eingeführt. Fällt danach noch ein einzelner Unterrichtstag zwischen Feiertag und Wochenende, wird er häufig durch einen zusätzlichen freien Tag überbrückt. - Kirchliche und religiöse Feiertage
Für die Teilnahme an religiösen Feiern können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden. Das regelt ein eigener Erlass des Kultusministeriums, zu dem das Land auch einen kalendarischen Überblick über die wichtigsten religiösen Feiertage veröffentlicht. - Rechtsgrundlage und Planungssicherheit
Grundlage ist die Ferienordnung des Kultusministeriums, ein Runderlass, der die Termine für sechs Schuljahre auf einmal festlegt - einschließlich der Einschulungstage und der Zeugnistermine. Die geltende Fassung reicht bis zum Sommer 2030. Urlaub, Ferienbetreuung und Brückentage lassen sich damit weit im Voraus planen.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
