Ferien Mecklenburg-Vorpommern (MV) im Schuljahr 2014/15

Alle Termine der Schulferien im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2014/15 auf einen Blick

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Ein Schuljahr läuft überall in Deutschland vom 1. August bis zum 31. Juli - und genau in diesem Takt planen Familien: Betreuung, Urlaub und Brückentage verteilen sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern auf die Spanne von einem Sommer zum nächsten. Die Ferientermine in Mecklenburg-Vorpommern stehen unten deshalb in der Reihenfolge, in der sie im Schuljahr 2014/15 tatsächlich kommen, jeweils mit erstem und letztem Ferientag.
Mecklenburg-Vorpommern hat im Schuljahr eine Doppelrolle: Das Land schickt seine eigenen Familien in die Ferien und empfängt gleichzeitig einen großen Teil der Reisewelle, die sich über Rügen, Usedom und die Ostseeküste ergießt. Das Schuljahr 2014/15 beginnt nach dem Ende der Sommerferien am 23. August 2014; an den beruflichen Schulen gelten eigene Termine. Im Herbst folgt der erste Block, 20. Oktober 2014 bis 25. Oktober 2014, und der Reformationstag am 31. Oktober ist als gesetzlicher Feiertag ohnehin schulfrei.
Die Mitte des Schuljahres ist hier großzügig bemessen: Bei den Winterferien gehört das Land zusammen mit Sachsen zu den spendabelsten, zwei volle Wochen im Februar sind die Regel (2. Februar 2015 bis 14. Februar 2015), während anderswo nur der Zeugnistag frei ist. Danach folgen Osterferien vom 30. März 2015 bis zum 8. April 2015, richtige Pfingstferien - meist von Freitag bis Dienstag, 22. Mai 2015 bis 26. Mai 2015 - und ein einzelner freier Tag nach Christi Himmelfahrt, bevor das Schuljahr in die nächsten Sommerferien übergeht, ab dem 20. Juli 2015.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Ferien in
Mecklenburg-Vorpommern
im Schuljahr 2014/15


2013/14 2015/16
Sommerferien 2014 14.7. - 23.8.14
Herbstferien 2014 20.10. - 25.10.14
Weihnachtsferien 2014/15 22.12.14 - 2.1.15
Winterferien 2015 2.2. - 14.2.15
Osterferien 2015 30.3. - 8.4.15
Pfingstferien* 2015 22.5. - 26.5.15
Sommerferien 2015 20.7. - 29.8.15
2013/14 2015/16

Die Ferienregelung in Mecklenburg-Vorpommern

  • Feststehend statt beweglich
    In den meisten Bundesländern entscheiden die Schulen oder die Schulämter, wann ihre zusätzlichen freien Tage liegen. Mecklenburg-Vorpommern kennt keine beweglichen Ferientage: Hier legt das Land die zusätzlichen Tage selbst fest, landesweit einheitlich und mehrere Jahre im Voraus. Wie viele es sind, schwankt stark: mal nur ein einziger Tag im Schuljahr, mal fünf. Dafür steht schon Jahre vorher fest, wann sie liegen - Betreuung und Urlaub lassen sich entsprechend planen.
  • Berufliche Schulen haben eigene Termine
    Die Ferienverordnung führt allgemeinbildende und berufliche Schulen getrennt auf, und die Termine unterscheiden sich spürbar: Die Sommerferien dauern an beruflichen Schulen sieben statt sechs Wochen und liegen je nach Schuljahr bis zu vier Wochen später, die Winterferien umfassen nur eine statt zwei Wochen, Pfingstferien gibt es dort gar nicht, und die zusätzlichen feststehenden Ferientage sind andere und meist mehr. Die hier angegebenen Termine sind die der allgemeinbildenden Schulen.
  • Anpassung an die Ausbildung
    Die Ferientermine der beruflichen Schulen können darüber hinaus in Abstimmung mit dem Schulträger und mit Genehmigung der obersten Schulbehörde an die Bedürfnisse der ausbildenden Wirtschaft und an die Blockbeschulung angepasst werden.
  • Was das Land selbst bestimmt
    Vorgegeben sind nur Dauer und Lage der Sommerferien - sie werden bundesweit abgestimmt. Alle übrigen Ferientermine legt Mecklenburg-Vorpommern eigenständig fest.
  • Schulpflicht auch am Rand der Ferien
    Außerhalb der festgelegten Ferienzeiten besteht Schulpflicht. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt - ein verlängerter Urlaub zu günstigeren Preisen lässt sich also nicht auf diesem Weg erreichen.
  • Rechtsgrundlage
    Grundlage ist die Allgemeine Ferienverordnung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung, die die Termine für sechs Schuljahre auf einmal festlegt. Die geltende Fassung reicht bis zum Schuljahr 2029/2030.

Quelle
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern


* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.