Ferien
Hessen im Schuljahr 2029/30
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Hessen im Schuljahr 2029/30 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Das hessische Schuljahr hat eine ungewöhnliche Form: Zwei Ferienarten fehlen ganz - Winterferien im Februar und Pfingstferien gibt es nicht -, dafür sind die verbleibenden Blöcke außergewöhnlich lang. Nach dem Ende der Sommerferien am 24. August 2029 läuft der Unterricht bis zu den Herbstferien, 15. Oktober 2029 bis 26. Oktober 2029, und danach bis Weihnachten durch.
Die Weihnachtsferien gehören mit rund drei Wochen zu den längsten in ganz Deutschland und laufen vom 24. Dezember 2029 bis zum 11. Januar 2030. Danach folgt die lange Strecke des zweiten Halbjahres: Weil der Februar leer bleibt, gibt es bis Ostern keine Unterbrechung, und die Osterferien umfassen dann meist zwei Wochen oder mehr, hier vom 8. April 2030 bis zum 22. April 2030. Wer die Brückentage rund um Himmelfahrt und Fronleichnam geschickt legt, kommt in Hessen deshalb auch ohne Februarferien auf lange Auszeiten; das Schuljahr endet mit dem Beginn der Sommerferien am 22. Juli 2030. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Hessen
im Schuljahr 2029/30
| 2028/29 | 2030/31 |
| Sommerferien 2029 | 16.7. - 24.8.29 |
| Herbstferien 2029 | 15.10. - 26.10.29 |
| Weihnachtsferien 2029/30 | 24.12.29 - 11.1.30 |
| Winterferien 2030 | - |
| Osterferien 2030 | 8.4. - 22.4.30 |
| Pfingstferien* 2030 | - |
| Sommerferien 2030 | 22.7. - 30.8.30 |
| 2028/29 | 2030/31 |
Die Ferienregelung in Hessen
- Die Hessenwoche
Eine hessische Eigenheit hat sogar einen eigenen Namen: die Hessenwoche. Gemeint ist mindestens eine volle Ferienwoche nach Neujahr - also in einem Zeitraum, in dem in den meisten anderen Ländern längst wieder Unterricht ist. Bis 2030 ist sie für jedes Schuljahr zugesagt. - Wie die Termine zustande kommen
Die Ferienregelung bis 2030 wurde in einem Beteiligungsverfahren mit rund 100 Organisationen abgestimmt - darunter Landeselternbeirat und Landesschülervertretung, Lehrerverbände und Gewerkschaften, die beiden großen Kirchen, Städtetag und Landkreistag sowie Universitäten und Kammern. Erst danach hat der Minister sie freigegeben. - Bewegliche Ferientage - in Hessen anders als anderswo
In den meisten Bundesländern entscheidet die einzelne Schule, wann ihre beweglichen Ferientage liegen. In Hessen legen sie die Staatlichen Schulämter fest, und zwar verbindlich für alle Schulen ihres Bezirks. Die Termine können sich deshalb von Schulamtsbezirk zu Schulamtsbezirk unterscheiden, sind innerhalb eines Bezirks aber einheitlich. Typische Kandidaten sind der Rosenmontag, der Tag nach Christi Himmelfahrt, der Tag nach Fronleichnam und der Tag vor den Herbstferien. - Was als Ferientag zählt
Als Ferientage zählen in Hessen alle Werktage von Montag bis Samstag, die gesetzlichen Feiertage ausgenommen. Deshalb kann ein Ferienabschnitt in zwei Jahren gleich lang wirken und doch unterschiedlich viele Tage aus dem Kontingent verbrauchen. - Herbst- und Osterferien
Seit dem Schuljahr 2024/25 sind Herbst- und Osterferien wieder durchgängig zweiwöchig, und dabei bleibt es bis 2030. In den Jahren davor gab es einzelne einwöchige Herbstferien, die dann durch dreiwöchige Osterferien ausgeglichen wurden - der Grund steht jeweils oben bei den Bemerkungen zum Jahr. - Wonach sich die Termine richten
Maßgeblich sind zuerst pädagogische Gesichtspunkte: angemessen lange Erholungsphasen, eine sinnvolle Verteilung über das Schuljahr und die Kontinuität des Unterrichts. Dazu kommen die Entzerrung des Reiseverkehrs, die Entlastung der Feriengebiete und die Absprachen zwischen den Bundesländern. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam gehört in Hessen dazu - anders als in den meisten nördlichen Ländern. Der Reformationstag am 31. Oktober ist dagegen kein hessischer Feiertag. - Rechtsgrundlage
Das Hessische Schulgesetz sichert den Schülerinnen und Schülern Ferien in pädagogisch sinnvollen Abständen zu; die Einzelheiten regelt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Dort ist auch geregelt, wann eine Beurlaubung vom Unterricht möglich ist - etwa aus Anlass religiöser Feiertage.
Quelle: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
