Ferien
Brandenburg im Schuljahr 2029/30
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Brandenburg im Schuljahr 2029/30 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Brandenburg legt seine Ferien praktisch deckungsgleich mit Berlin - eine Selbstverständlichkeit in einer Region, in der täglich Zehntausende zwischen Umland und Hauptstadt pendeln. Das Schuljahr 2029/30 startet nach den Sommerferien, die am 11. August 2029 enden, und läuft bis zu den Herbstferien durch, 1. Oktober 2029 bis 12. Oktober 2029.
Die Winterferien schließen an die Halbjahreszeugnisse an und markieren die Mitte des Schuljahres (4. Februar 2030 bis 9. Februar 2030). Danach folgt die längste zusammenhängende Unterrichtsstrecke, bis die Osterferien kommen, 15. April 2030 bis 26. April 2030. Rund um Himmelfahrt und Pfingsten stehen einzelne freie Tage im Kalender, die sich mit einem Brückentag zu einem langen Wochenende ausbauen lassen - praktisch für Ausflüge in den Spreewald, ins Havelland oder an die Seen im Norden, ganz ohne weite Anreise. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Brandenburg
im Schuljahr 2029/30
| 2028/29 | 2030/31 |
| Sommerferien 2029 | 28.6. - 11.8.29 |
| Herbstferien 2029 | 1.10. - 12.10.29 |
| Weihnachtsferien 2029/30 | 21.12.29 - 4.1.30 |
| Winterferien 2030 | 4.2. - 9.2.30 |
| Osterferien 2030 | 15.4. - 26.4.30 |
| Pfingstferien* 2030 | 31.5.30 |
| Sommerferien 2030 | 4.7. - 17.8.30 |
| 2028/29 | 2030/31 |
Bemerkungen zu den Schulferien im Schuljahr 2029/30 in Brandenburg
- Variabler Ferientag
Freitag, 31.5.2030
(Ferientag, soweit die Schulkonferenz keine abweichende Festlegung gemäß Nr. 6 Abs. 2 trifft)
Die Ferienregelung in Brandenburg
- Was ein variabler Ferientag ist
Bis zu drei Ferientage pro Schuljahr weist die Ferienordnung als verlegbar aus. Die Schulkonferenz kann sie auf andere Tage legen, wenn pädagogische, regionale oder schulische Gründe dafür sprechen. Vorgesehen sind sie ausdrücklich dazu, einzelne Unterrichtstage zwischen unterrichtsfreien Tagen zu überbrücken - es sind also amtlich eingeplante Brückentage und keine zusätzlichen Ferien. - Wer über eine Verlegung mitentscheidet
Eine Verlegung ist keine reine Schulangelegenheit. Der Beschluss muss mit dem Schulträger abgestimmt werden und mit allen Schulen, die dieselben Linien des Schülerverkehrs nutzen; mit dem Träger der Schülerbeförderung muss Einvernehmen bestehen. Kommt keines zustande, entscheidet das staatliche Schulamt. In der Praxis bleibt es deshalb meist bei den Terminen aus der Ferienordnung - sicher wissen kann man es aber nur an der eigenen Schule. - Ferienumfang
Pro Schuljahr stehen 75 Ferientage zur Verfügung, die bis zu drei variablen Tage eingerechnet. Wie diese Tage über das Jahr verteilt werden, entscheidet Brandenburg selbst - nur die Sommerferien sind bundesweit abgestimmt. - Sommerferien
Die Sommerferien dauern sechs Wochen. Ihr Beginn wandert von Jahr zu Jahr deutlich: mal Ende Juni, mal erst Ende Juli. Ein Blick auf die aktuellen Termine lohnt sich hier deshalb besonders, bevor Reise oder Ferienbetreuung gebucht werden. - Herbstferien und Reformationstag
Die Herbstferien umfassen rund zwei Wochen. Der Reformationstag am 31. Oktober ist in Brandenburg gesetzlicher Feiertag und liegt je nach Jahr innerhalb der Herbstferien oder direkt daneben; bleibt dann noch ein einzelner Unterrichtstag dazwischen, wird er in der Regel durch einen variablen Ferientag überbrückt. - Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien fallen vergleichsweise knapp aus. In einzelnen Schuljahren enden sie schon am 31. Dezember, sodass der Unterricht direkt nach Neujahr wieder beginnt. - Samstage
Unterricht findet von Montag bis Freitag statt, der Samstag ist grundsätzlich unterrichtsfrei. Samstagsunterricht ist die Ausnahme und braucht einen Beschluss der Schulkonferenz, die Zustimmung des Schulträgers und das Einvernehmen mit der Schülerbeförderung. - Religiöse Feiertage
Für Schülerinnen und Schüler, die einer Religionsgemeinschaft angehören, sieht dieselbe Verwaltungsvorschrift zusätzliche unterrichtsfreie Tage vor. - Rechtsgrundlage und Planungssicherheit
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift über den Schulbetrieb (VV-Schulbetrieb), die das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes erlässt. Die Ferientermine stehen in ihrer Anlage 1 und sind bis zum Schuljahr 2029/30 veröffentlicht. Urlaub, Ferienbetreuung und Brückentage lassen sich damit weit im Voraus planen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
