Ferien
Berlin im Schuljahr 2027/28
Alle Termine der Schulferien im Bundesland
Berlin im Schuljahr 2027/28 auf einen Blick und zum Ausdrucken
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Berlin und Brandenburg stimmen ihre Ferientermine so eng ab, dass Familien in der Hauptstadtregion mit einem einzigen Schulkalender auskommen - auch wenn Wohnung und Schule auf zwei Bundesländer verteilt sind. Das Schuljahr 2027/28 beginnt nach dem Ende der Sommerferien am 14. August 2027, und schon im Herbst folgt der erste längere Block: Die Berliner Herbstferien umfassen meist zwei Wochen, 11. Oktober 2027 bis 23. Oktober 2027.
Der Übergang ins zweite Halbjahr ist hier klar markiert: Direkt nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse folgt eine Woche Winterferien (31. Januar 2028 bis 5. Februar 2028). Danach ist der Ferienkalender bis Ostern leer, die Osterferien laufen dann vom 10. April 2028 bis zum 22. April 2028, und rund um Himmelfahrt und Pfingsten kommen einzelne unterrichtsfreie Tage dazu, die in der Tabelle nur als einzelne Daten auftauchen. Wer Ferienbetreuung oder Brückentage plant, sollte deshalb nicht allein auf die großen Blöcke schauen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen abweichende Regelungen treffen können, etwa bei beweglichen Ferientagen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Ferien in
Berlin
im Schuljahr 2027/28
| 2026/27 | 2028/29 |
| Sommerferien 2027 | 1.7. - 14.8.27 |
| Herbstferien 2027 | 11.10. - 23.10.27 |
| Weihnachtsferien 2027/28 | 22.12.27 - 31.12.27 |
| Winterferien 2028 | 31.1. - 5.2.28 |
| Osterferien 2028 | 10.4. - 22.4.28 |
| Pfingstferien* 2028 | 26.5./1.6. - 2.6.28 |
| Sommerferien 2028 | 1.7. - 12.8.28 |
| 2026/27 | 2028/29 |
Bemerkungen zu den Schulferien im Schuljahr 2027/28 in Berlin
- Winterferien
Die Winterferien sind in Berlin die Nahtstelle des Schuljahres: Das erste Schulhalbjahr endet am letzten Unterrichtstag davor, das zweite beginnt am ersten Unterrichtstag danach. Im Sprachgebrauch heißen sie deshalb oft Zeugnisferien. Sie liegen Ende Januar oder Anfang Februar und haben, anders als die Faschingsferien in Bayern, keinen Bezug zum Karneval. - Letzter Schultag vor den Winter- und Sommerferien
An den allgemeinbildenden Schulen endet der Unterricht am letzten Tag vor den Winterferien und vor den Sommerferien bereits nach der dritten Unterrichtsstunde, weil an diesem Tag die Zeugnisse ausgegeben werden. Vor allen anderen Ferien wird voll unterrichtet. Für die Betreuung am letzten Schultag macht das einen erheblichen Unterschied. - Ausnahme für die gymnasiale Oberstufe
In der Kursphase der gymnasialen Oberstufe endet das erste Halbjahr nicht vor den Winter-, sondern schon vor den Weihnachtsferien. An Oberstufenzentren und Kollegs gilt das auch für die Einführungsphase. Wer ein Kind in der Oberstufe hat, muss also mit einem anderen Halbjahresrhythmus rechnen als der Rest der Familie. - Pfingstferien
Zusammenhängende Pfingstferien gibt es in Berlin nicht - nur ein bis zwei einzelne unterrichtsfreie Tage, die je nach Schuljahr in der Woche nach Pfingsten oder unmittelbar vor dem Fest liegen, sodass rund um den Pfingstmontag trotzdem mehrere freie Tage zusammenkommen. - Unterrichtsfreier Tag nach Christi Himmelfahrt
Einen festen Brückentag baut die Ferienordnung jedes Jahr selbst ein: Der Freitag nach Christi Himmelfahrt ist unterrichtsfrei - in der Ferienordnung als unterrichtsfreier Tag nach der Arbeitszeitverordnung ausgewiesen. Das ist der 26.5.2028. Zusammen mit dem Feiertag und dem Wochenende ergeben sich vier freie Tage am Stück. - Weitere unterrichtsfreie Tage
In manchen Schuljahren legt die Ferienordnung zusätzliche einzelne Tage fest, in aller Regel Brückentage rund um den Tag der Deutschen Einheit, den 1. Mai oder den Internationalen Frauentag. Auch sie erscheinen in der Tabelle als einzelne Daten. - Herbstferien
Wann die Herbstferien liegen, wandert in Berlin stärker als in den meisten Ländern: Mal beginnen sie schon Anfang Oktober, mal gut zwei Wochen später. Wer sie mit den Ferien eines anderen Bundeslandes zusammenlegen möchte, muss deshalb jedes Jahr neu vergleichen. - Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien fallen dagegen knapp aus. In einzelnen Schuljahren enden sie schon am 31. Dezember, sodass der Unterricht direkt nach Neujahr wieder beginnt - ein Unterschied von fast einer Woche gegenüber Ländern wie Hessen. - Sommerferien
Die Sommerferien sind der einzige Ferienblock, den Berlin nicht selbst festlegt: Sie werden bundesweit abgestimmt und stehen deshalb schon viele Jahre im Voraus fest. Rund sechs Wochen dauern sie immer, der Beginn wandert aber stark - mal schon Ende Juni, mal erst Ende Juli. Alle übrigen Ferientermine bestimmt die Senatsverwaltung in eigener Zuständigkeit. - Abstimmung mit Brandenburg
Deckungsgleich sind die Berliner und die Brandenburger Termine allerdings nicht: Sommer- und Winterferien fallen praktisch immer auf dieselben Tage, bei den Herbst- und Osterferien kann der letzte Ferientag um einen Tag abweichen, und die einzelnen freien Tage um Himmelfahrt und Pfingsten legt jedes Land ohnehin für sich fest. Wer über die Stadtgrenze pendelt, vergleicht die kurzen Termine deshalb besser einzeln. - Gesetzliche Feiertage
Schulfrei ist außerdem an den gesetzlichen Feiertagen. Eine Berliner Besonderheit ist der Internationale Frauentag am 8. März - außer in Berlin ist er nur in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag. Der Reformationstag am 31. Oktober ist in Berlin dagegen kein Feiertag. - Religiöse Feiertage
An den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden. Welche Tage das sind und wie die Befreiung zu beantragen ist, regelt die Ausführungsvorschrift Schulpflicht. - Ferienordnung
Rechtsgrundlage ist die Ferienordnung für das Land Berlin, die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Grundlage des Berliner Schulgesetzes erlässt. Sie ist bis zum Schuljahr 2029/2030 veröffentlicht und nennt für jede Ferienzeit nicht nur ersten und letzten Ferientag, sondern auch den letzten und den ersten Unterrichtstag. Urlaub, Ferienbetreuung und Brückentage lassen sich damit sehr langfristig planen.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
