Ferien Baden-Württemberg im Schuljahr 2029/30
Die Termine der Schulferien in
Baden-Württemberg im Schuljahr 2029/30
Übersicht der Schulferien im Bundesland
Baden-Württemberg im Schuljahr 2029/30. Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag einer Ferienzeit so, wie sie vom zuständigen Ministerium festgelegt worden sind. Bitte beachten Sie, dass einzelne Schulen ggf. von den im Schulferienkalender angezeigten offiziellen Ferienterminen abweichende Ferienregelungen haben. Alle Angaben ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Siehe auch:
Ferien Baden-Württemberg
im Schuljahr 2029/30
2028/29
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2030/31 |
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Sommerferien Baden-Württemberg 2029 |
26.7. - 8.9.29 |
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Herbstferien Baden-Württemberg 2029 |
29.10. - 2.11.29 |
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Weihnachtsferien Baden-Württemberg 2029/30 |
22.12.29 - 5.1.30 |
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Faschingsferien Baden-Württemberg 2030 |
nicht einheitlich geregelt |
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Osterferien Baden-Württemberg 2030 |
15.4. - 26.4.30 |
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Pfingstferien* Baden-Württemberg 2030 |
11.6. - 21.6.30 |
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Sommerferien Baden-Württemberg 2030 |
25.7. - 7.9.30 |
2028/29
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2030/31 |
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg
Bemerkungen:
- Reformationsfest:
Der 31. Oktober 2029 (Reformationstag) ist nicht "offiziell" Teil der Herbstferien, ist aber wegen des Reformationsfestes schulfrei und daher zur Vereinfachung hier als Teil der Ferien angegeben.
- Faschingsferien 2030:
Obwohl Baden-Württemberg offiziell keine Winterferien hat, gibt es an vielen Schulen während der Fastnacht (oder Fasnacht) einwöchige Faschingsferien. Diese sind allerdings nicht einheitlich geregelt, sondern von Schule zu Schule verschieden, so daß wir die Termine hier leider nicht angeben können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule.
- Bewegliche Ferientage:
Zusätzlich zu den oben angegebenen Ferien stehen den Schulen in Baden-Württemberg im Schuljahr 2029/30 noch fünf bewegliche Ferientage zur Verfügung, die lokal festgelegt werden können.
- Unterrichtsfreie Tage:
Zu den beweglichen Ferientagen erhalten Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nach § 6 der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO vom 25. Juni 2014 (K.u.U. S. 94) in jedem Schuljahr drei unterrichtsfreie Tage, die entsprechend der Regelung für bewegliche Ferientage festzulegen sind.
- Unterrichtsfreie Samstage:
Für Schulen, die eine 6-Tage-Woche haben, sind die folgenden Samstage im Schuljahr 2029/30 unterrichtsfrei:
22. September 2029
6. und 20. Oktober 2029
3. und 17. November 2029
1. und 15. Dezember 2029
19. Januar 2030
2. und 16. Februar 2030
2., 16. und 30. März 2030
13. und 27. April 2030
11. und 25. Mai 2030
8. und 22. Juni 2030
6. und 20. Juli 2030
* Als 'Pfingstferien' werden hier alle Ferientage zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Sommerferien bezeichnet, auch wenn diese Tage nicht um Pfingsten herum liegen sollten und die offizielle Bezeichnung ggf. anders lautet.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Nachträgliche Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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